FAQ

Welche Art von Fonds entspricht mir?

  • Wenn Sie so handeln möchten, als ob Sie ihre eigene Stiftung hätten, indem Sie konkrete philanthropische Projekte unterstützen – aber zu geringeren Kosten und ohne sich um die Administration kümmern zu müssen – dann ist der philanthropische Namens-Fonds für Sie geeignet.
  • Wenn Sie als Gruppe von Personen gemeinsam philanthropisch aktiv werden möchten, dann ist der Gemeinschafts-Fonds eine Option.
  • Wenn Sie sich an einer Sache beteiligen möchten, die Ihnen am Herzen liegt (Gesundheit, Bildung, …), sind die Themen-Fonds für Sie geeignet.
  • Wenn Sie eine Spende an eine europäische Organisation genauso einfach machen möchten, als ob Sie in der Schweiz spenden würden, ist das TGE die geeignete Lösung.

Welchen Beitrag zu den Verwaltungskosten?

  • Für jeden verwalteten Fonds wird ein einmaliger Eröffnungsbeitrag sowie ein regelmäßiger jährlicher Beitrag zur Deckung der Verwaltungskosten abgezogen. Je nach den Merkmalen des beherbergten Fonds besteht der jährliche Beitrag aus einem Prozentsatz der jährlichen Auszahlungen oder einem Prozentsatz des Fondskapitals. Der für Ihre Situation am besten geeignete Beitrag wird bei der Einrichtung Ihres Fonds festgelegt.
  • Sie können sich auch für massgeschneiderte Lösungen entscheiden, z. B. eine Hilfestellung beim Management Ihres Projektes (Identifizierung von Organisationen, Planung Ihrer Spenden, Monitoring, usw.)

Gibt es einen Minimalbetrag?

  • Die jährliche Mindestspende für Namens-Fonds und Gemeinschafts-Fonds beträgt CHF 100.000,- – mit einem Mindestengagement von drei Jahren.

Kann ich wirklich frei wählen?

  • Sie sind frei, die Organisationen und Aktivitäten zu empfehlen, die Ihr Fonds unterstützt.
  • Im Rahmen der zwischen Ihnen und der Stiftung unterzeichneten Vereinbarung wird ein Lenkungsausschuss eingesetzt. Es handelt sich um ein gemischtes Gremium (Gründer/in(nen) bzw. deren Vertreter/in, ein Mitglied oder eine/n Vertreter/in der Stiftung, sowie optional externe Fachleute oder nahestehende Personen).
  • Sie behalten eine grosse Empfehlungsfreiheit im Bereich der zu unterstützenden Projekte. Sie sind auch frei, den/die Leistungserbringer/in für die Vermögensverwaltung Ihres Fonds zu empfehlen.

Inwieweit bin ich haftbar?

  • Die philanthropischen Namens-Fonds sind eigenständig, haben aber keine eigene Rechtspersönlichkeit. Daher haftet die Stiftung für die Aktivitäten jedes Fonds und ist daher darauf bedacht, dass die Empfehlungen des Lenkungsausschusses legal sind und den Zielen des Fonds entsprechen. Die Zusammenarbeitsvereinbarung klärt die Rolle und Zuständigkeiten der Gründer/innen.

Kann ich meinen Fonds weiterentwickeln oder auflösen?

  • Es ist möglich, den Fonds weiterzuentwickeln, insbesondere aus folgenden Gründen: Aufnahme eines zusätzlichen Mitglieds in den Lenkungsausschuss, Neubestimmung der Beträge und/oder Umformulierung des Zieles (falls dieses den ursprünglichen Absichten entspricht und im Einklang mit den Zielen der Stiftung bleibt).
  • Der Fonds kann auch aufgelöst werden, wenn keine finanziellen Mittel mehr verfügbar sind oder wenn der Saldo an eine andere Stiftung überwiesen wird, die Sie bestimmen oder gegründet haben.
  • Damit eine Spende steuerfrei ist, muss sie uneigennützig und unwiderruflich zweckgebunden im Sinne von Art. 56 Bst. g DBG sein. Da Spenden unwiderruflich sind, können sie nicht an den Spender zurückgegeben werden. Diese Bedingungen gelten für alle Spenden an die Swiss Philanthropy Foundation, die über einen geschützten Fonds, einschliesslich des grenzüberschreitenden Spendenfonds Transnational Giving Europe, getätigt werden.

Wieviel Zeit muss man der Betreuung eines philanthropischen Fonds widmen?

  • Der Themen-Fonds erfordert am wenigsten Zeit, weil sie einen anfänglichen oder regelmässigen Betrag sprechen können und die Projektauswahl dem Stiftungsrat obliegt. Sie können in der Folge punktuelle Berichte über die Verwendung Ihrer Spende erhalten. Ihr persönliches Engagement kann von Fall zu Fall diskutiert werden.
  • Der philanthropische Namens-Fonds ist eine personalisierte Form. Dies ermöglicht Ihnen, sich je nach Interesse einzubringen. Er eignet sich insbesondere für Einzelpersonen oder Familien, die sich auf die unterstützten Projekte konzentrieren, in einem begrenzten Zeitraum spenden oder eine philanthropische Tätigkeit in Angriff nehmen möchten, ohne ihre eigene Stiftung zu gründen.
  • Der Gemeinschafts-Fonds ist der Fonds, der am meisten Zeit erfordert, weil er eine Koordination zwischen seinen Gründer/innen erfordert. Die Zeit kann aber in Abhängigkeit von der Art und Komplexität der Absichten variieren und diese Lösung wird am öftesten von bereits bestehenden Stiftungen gewählt, die anders zusammenarbeiten möchten.

Wann ist der ideale Zeitpunkt für die Gründung eines philanthropischen Fonds?

  • Die Swiss Philanthropy Foundation betreut unterschiedlich ausgereifte Projekte und die verschiedenen bestehenden Fonds reflektieren diese Vielfalt. Es ist nicht notwendig, ein fertig ausgearbeitetes Projekt vorzuweisen, um einen Fonds eröffnen zu können, und der Dialog mit dem Stiftungsteam ermöglicht die Konkretisierung eines Projektes.
  • Ob jung oder pensioniert: Es gibt kein Normalter für die Philanthropie und den Beginn eines derartigen Engagements. Die Swiss Philanthropy Foundation kann Ihnen auch stiftungsexterne Beratungsdienste oder andere kompetente Fachleute vermitteln, die Ihnen helfen werden, Ihr Projekt reifen zu lassen.

Wie kann ich meine Familie oder mir nahestehende Personen in mein Engagement einbinden?

  • Jeder Fonds verfügt über einen Lenkungsausschuss, der mit den verschiedenen Entscheidungen bezüglich Dotierung, Projektauswahl und Ausgaben betraut ist. Er kann sich aus Fachleuten, Partnern und/oder Mitgliedern Ihrer Familie oder Ihnen nahestehenden Personen zusammensetzen. Die Swiss Philanthropy Foundation kann auch auf Philanthropie spezialisierte Beraterinnen und Berater oder andere kompetente Fachleute empfehlen, die Ihnen bei der Weiterentwicklung Ihres Projektes helfen.

Wird mein Fonds diskret oder sichtbar sein?

  • Sie haben die Wahl. Sie können ihm Ihren Namen oder einen allgemeinen Namen geben.
  • Bei der Eröffnung des Fonds wird eine Vereinbarung abgeschlossen, in der diese Positionierungsfragen behandelt werden. Die zuständigen Behörden in der Schweiz haben im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit Zugang zu allen Informationen im Zusammenhang mit den Fonds.

Welche Verbindung besteht zwischen der Swiss Philanthropy Foundation und ihren Leistungserbringer/innen?

  • Im Rahmen ihrer Mission nimmt die Swiss Philanthropy Foundation regelmässig Dienstleistungen verschiedenster Berufsfelder in Anspruch: Banken, Anwaltsbüros, Notariate, Vermögensverwaltung oder Beratung zu philanthropischen Fragen.
  • Hierbei greift die Stiftung in gewissen Fällen auf das Fachwissen von WISE Philanthropy Advisors – einem auf Philanthropie spezialisierten Beratungsunternehmen – zurück und stellt so einen professionellen und massgeschneiderten Zugang sicher – insbesondere im Fall von Themen-Fonds. Ein Teilhaber von WISE ist im Übrigen freiwillig Mitglieder des Stiftungsrates der Swiss Philanthropy Foundation, um die Entwicklung einer Dachstiftung in der Westschweiz zu unterstützen.